Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche
Seit 1. Juli 2015 werden für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), die unter einer erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellung leiden, die Kosten für bestimmte Zahnspangen zur Gänze übernommen.
Die Gratiszahnspange (interzeptive Behandlung / kieferorthopädische Hauptbehandlung) ist für alle Behandlungen ab 1. Juli 2015 unter folgenden Voraussetzungen eine bewilligungs- und kostenfreie Vertragsleistung:
- Vorliegen einer Fehlstellung der IOTN Stufe 4 oder 5
- Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres
- Inanspruchnahme eines Vertragspartners
Werden die Voraussetzungen für die Gratiszahnspange nicht erfüllt (IOTN Skala 1 - 3), wird geprüft, ob ein Anspruch nach den bisher geltenden Bestimmungen gegeben ist.
Kostenerstattung:
Bei Inanspruchnahme eines Nicht-Vertragspartners wird nur eine Kostenerstattung geleistet, wenn sowohl Arzt als auch Patient die Voraussetzungen erfüllen.